Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag
Das Arbeitsrecht hat als Ausgangspunkt den Arbeitsvertrag, durch den das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer erst begründet wird. Dieser Vertrag bindet den Angestellten persönlich an den Anstellenden. Im Gegensatz zu einem freien Dienstverhältnis, wird hier das Was, Wie, Wann und Wo vom Vertrag festegelegt, wodurch sich der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingliedert. Dabei wird verlangt, dass der Arbeitnehmer seine Vertragspflicht erfüllt und eine bestimmte Treue einhält.
Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer für seine Leistungen zu vergüten. Für beide Seiten ergeben sich also diverse Rechte und Pflichten, die es einzuhalten gilt.
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