Aktienrecht - Squeeze-out
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Az. 1 BvR 390/04 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus Januar 2004, betreffend den Ausschluss von Minderheitsaktionären, bestätigt.
Zur Vorgeschichte: Eine mittelständische Aktiengesellschaft, deren Mehrheit von Fonds und ihren Vorständen gehalten wurde, besaß mehr als 98% des Kapitals der AG. Die Gesellschaft beschloss den Ausschluss der wenigen verbliebenen Minderheits-Aktionäre gegen Zwangsabfindung (sogenanntes Squeeze-out).
Hiergegen zog die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) durch alle Instanzen bis zum höchsten deutschen Gericht, letztlich aber erfolglos. Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz beurteilte die Entscheidung - erwartungsgemäß - als nachvollziehbar, da Squeeze-out international üblich sei.
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