Arbeitsrecht - Krankheit und Nebentätigkeit
Ein Arbeitnehmer darf während seiner Erkrankung eine Nebentätigkeit ausüben. Eine Kündigung kann hierauf nur gestützt werden, wenn die Nebentätigkeit im Wettbewerb zum Arbeitgeber steht, der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist oder die Nebentätigkeit die Heilung verzögert.
Im vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zum Az. 5 Sa 288/06 im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschiedenen Fall lag der arbeitgeberseitigen Kündigung des erkrankten Mitarbeiters eine einmalige unentgeltliche Hilfeleistung seitens des Arbeitnehmers zu Grunde.
Dieser Inhalt wurde uns zur Verfügung gestellt von www.rechtlegal.de


<<< Arbeitsrecht - Formfehler bei Kündigung Arbeitsrecht - Nutzung Firmenwagen >>>


