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Arbeitskampf - Streikrecht

Nach einem aktuellen Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind die Gewerkschaften befugt, zu Streiks aufzurufen, wenn hierdurch Nachteile aus einer Betriebsänderung vermindert werden sollen.

Nach dem Urteil sind typische Sozialplaninhalte wie Abfindungen tariflich regelbare Angelegenheiten, was zur Folge hat, dass immer dann, wenn der Arbeitgeber zum Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags nicht bereit ist, gestreikt werden darf.

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