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Arbeitsrecht - Zugang der Kündigung

Mit dem Versuch des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer "auf den letzten Drücker" eine Kündigung zu übergeben, hatte sich letztinstanzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zum Az. 14 Sa 61/06 zu befassen.

Beim Versuch der Übergabe der Kündigung traf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr an dessen Arbeitsplatz an. Also rügte er im Kündigungsschutzverfahren, der Arbeitnehmer habe den Zugang der Kündigung arglistig vereitelt, immerhin habe er den Arbeitsplatz früher als sonst verlassen.

Dieser Sichtweise widersprachen die Arbeitsrichter und urteilten, dass das zeitlich frühere Verlassen der Arbeitsstätte üblich ist und keine Zugangsvereitelung darstellt.

Dieser Inhalt wurde uns zur Verfügung gestellt von www.rechtlegal.de

 

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