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Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung bei Beleidigung

Beleidigt der Arbeitnehmer einen Vorgesetzten, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fristlos kündigen. Dies hat - völlig erwartungsgemäß - das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz zum Az. 10 Sa 991/05 entschieden.

Interessant ist die Begründung, wonach das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bei Beleidigungen fristlos gekündigt werden darf, aber eine Ausnahme dann greift, wenn das Arbeitsverhältnis lange besteht. Dann soll trotz der Beleidigung keine fristlose, sondern nur eine fristgemäße Kündigung in Betracht kommen, um sich vom beleidigenden Arbeitnehmer trennen zu können.

Dieser Inhalt wurde uns zur Verfügung gestellt von www.rechtlegal.de

 

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