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Arbeitsrecht - Rückzahlung von Ausbildungskosten

Die Überwälzung von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber auf den Mitarbeiter ist üblich. Meist werden umfangreiche Klauselwerke zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages vereinbart, die die Rückzahlung - gestaffelt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und weiteren Faktoren - regeln.

Etwas einfacher wollte es sich ein Arbeitgeber machen, der mit vermeintlicher Prägnanz in den Arbeitsvertrag die kurze Klausel aufnahm, dass Ausbildungskosten bei Beendigung in jedem Fall zurückgezahlt werden müssen.

Nachdem dieser Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigte und die diesem gezahlten Ausbildungskosten zurückverlangte, wogegen der Arbeitnehmer einwand, dies könne nicht sein, immerhin sei ihm arbeitgeberseits betriebsbedingt gekündigt worden, stritten die Parteien durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Angelegenheit zum Az. 9 AZR 610/05 erwartungsgemäß zu Gunsten des Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte entschied.

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