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Arbeitsrecht - Vererbbarkeit von Abfindungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich letztinstanzlich zum Az. 1 AZR 322/05 mit der Frage, ob und wie Abfindungen vererblich sind, befasst.

Konkreter Fall war ein Mitarbeiter, der eine Abfindung aus einem mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Sozialplan erhalten sollte, zuvor jedoch verstarb. Die Erben des Arbeitnehmers waren der Ansicht, auf diese Abfindung Anspruch zu haben, klagten daher durch sämtliche arbeitsgerichtlichen Instanzen, letztlich aber erfolglos, wie das BAG im Urteil feststellte.

Danach haben Erben eines vor Fälligkeit einer Abfindung versterbenden Arbeitnehmers nur dann Anspruch auf die Abfindung, wenn diese ausdrücklich als vererblich gekennzeichnet oder vereinbart ist.

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