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Informationen zum Elterngeld

Elterngeld

Wo beantrage ich das Elterngeld?

Zuständig für die Antragstellung auf Elterngeld sind die von der jeweiligen Landesregierung beauftragten Ämter (zum Beispiel Einwohnermeldamt). Der Antrag auf Elterngeld ist zeitnah nach der Geburt des Kindes zu stellen, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bereits im Antrag müssen die Eltern bestimmen, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt erhalten soll. Eine nachträgliche Änderung soll nur in besonderen Härtefällen möglich sein.

Muss der Partner auch das Kind betreuen?

Zwei Monate der Unterstützung sind an die Bedingung geknüpft, dass auch der jeweils andere Partner einmal die Betreuung übernimmt (Väterkomponente). Das bedeutet für Arbeitnehmer: Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate Erziehungsurlaub nehmen. In einem solchen Fall wird das Elterngeld ein volles Jahr (oder wahlweise in halber Höhe über zwei Jahre) plus zwei Monate gewährt. Doppelverdiener, die voll erwerbstätig bleiben erhalten weder Elterngeld noch die Mindestleistung.

Was ist der Vaterschaftsbonus?

Wenn auch der zweite Elternteil - in der Regel der Vater - eine Weile aus dem Beruf aussteigt und die Kinderbetreuung übernimmt, wird als Bonus ein Elterngeld für zwei zusätzliche Partnermonate (i.d.R. Vätermonate) in Aussicht gestellt. Nimmt zum Beispiel der Vater die zwei Partnermonate nicht in Anspruch und die Mutter übernimmt ganztags die Kinderbetreuung während dieser Zeit, so entfällt das Elterngeld nicht vollständig. Die Eltern erhalten dann für diese Zeit das Mindestelterngeld von 300 Euro. Um durch die Bonusmonate den gesetzten Kostenrahmen nicht zu überschreiten, wird an anderer Stelle gespart. So erhalten Eltern die Leistung nicht, wenn sowohl die Mutter als auch der Vater mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Wieviel Elterngeld erhalte ich mindestens?

Beim Elterngeld, das von 2007 an als Lohnersatz für ein Jahr gezahlt werden soll, ist eine soziale Komponente vorgesehen. Jede Familie erhält danach ein Mindestelterngeld von 300 Euro und das bisherige Erziehungsgeld entfällt ab 2007. Bei Familien mit geringem Einkommen wird für die Berechnung des Elterngeldes das gemeinsame Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt. Das Mindestelterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Nicht nur die leiblichen Eltern sondern auch die Adoptiveltern sind anspruchsberechtigt. In manchen Fällen können auch Verwandte bis zum dritten Grad Elterngeld beanspruchen, wenn sie die Kinderbetreuung übernehmen.

Wieviel Elterngeld erhalte ich maximal?

Für alle gilt: Die Lohnersatzleistung beträgt grundsätzlich 67 Prozent des letzten Netto-Verdienstes, maximal monatlich 1800 Euro. Grundsätzlich bedeutet: Es gibt mindestens eine Ausnahme. So erhalten Alleinerziehende ein erhöhtes Elterngeld, sofern sie vor der Geburt des Kindes weniger als 1000 Euro im Monat verdienten. Dieses Elterngeld erhöht sich pro 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro netto liegt, um einen Prozentpunkt. Statt 67 Prozent werden also bei einen Einkommen von 900 Euro 72 Prozent (67 Prozent plus 5 Prozent wegen 5x20=100) des letzten Nettoeinkommens an Elterngeld gezahlt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für die vollen 14 Monate.

Kann ich einer Arbeit nachgehen wärend des Bezuges von Elterngeld?

Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn der betreuende Elternpartner mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet. Wenn aber der Betreuer weniger als 30 Stunden die Woche (zum Beispiel in Teilzeit) arbeitet, wird als Elterngeld ein Betrag von 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens gewährt. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt. Beispiel: Vor der Geburt betrug das monatliche Nettoeinkommen 2700 Euro, das Nettoeinkommen während der Teilzeittätigkeit beträgt 1600 Euro. Der Differenzbetrag zwischen beiden Rechengrößen beträgt 1100 Euro. Somit werden 737 Euro (gleich 67 Prozent von 1100 Euro) als Elterngeld gezahlt.

Was ist das Geschwisterbonus?

Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhöht.

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