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Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung und Wutanfall

Ein Wutanfall eines Arbeitnehmers, der im Anschluss an diesen den Arbeitsplatz wutentbrannt verlässt, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, jedenfalls nicht, wenn es sich um einen einmaligen Wutanfall handelt.

Dies hat in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz zum Az. 10 Sa 49/06 verkündet.

Dieser Inhalt wurde uns zur Verfügung gestellt von www.rechtlegal.de

 

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