Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Besteht im Unternehmen des Arbeitgebers ein Betriebsrat, ist dieser vor Ausspruch einer jeden Kündigung zwingend anzuhören. Anderenfalls ist die Kündigung nichtig.
In größeren Unternehmen bestehen regelmäßig mehrere Betriebsräte, zum Beispiel für einzelne Niederlassungen oder verschiedene Abteilungen und Bereiche. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr mit Urteil aus Mitte Mai 2005 zum Az. 2 ARZ 149/04 geurteilt, dass der Arbeitgeber nicht den "nächst besten" Betriebsrat anhören kann, sondern nur den, in dessen Zuständigkeitsbereich der zu kündigende Arbeitnehmer fällt.
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