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Arbeitsrecht - Sperrfrist bei Aufhebungsvertrag und Abfindung

Höchstrichterlich hat das Bundessozialgericht (BSG) zum Az. 11 a AL 47/05 R geurteilt, dass ein Aufhebungsvertrag, den ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber abschließt, um damit einer betriebsbedingten Kündigung entgegenzuwirken, auch bei Zahlung einer Abfindung keine negativen Konsequenzen auf den Arbeitslosengeld-Bezug hat.

Dies erfordert, dass zwei Voraussetzungen eingehalten werden, nämlich einerseits die Rechtmäßigkeit der im Raum stehenden Kündigung, andererseits die Einhaltung der Kündigungsfrist.

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