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Reportage "Arbeiten im Ausland" (Arbeiten in der Schweiz)

Arbeiten in der Schweiz

Die Praxis

Für den Stellenantritt in der Schweiz benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, ein Gesundheitsattest und die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung, die Sie von der kantonalen Fremdenpolizei erhalten. Diese Bewilligung können Sie sich von Ihrem künftigen Arbeitgeber einholen lassen. Sie wird auf ein Jahr befristet sein und nur für einen Arbeitgeber gelten.

Die Aufenthaltsbewilligung muss jedes Jahr erneuert werden und wird immer unter der Betrachtung des aktuellen Arbeitsmarktes erteilt. Ausländer können in den am meisten nachgefragten Branchen das Nachsehen haben – trotz des EU-Abkommens!

 

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Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind in der Schweiz – insbesondere in den Bereichen Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung, Kündigungsbestimmungen und Sozialversicherungspflicht – teilweise anders als in Deutschland. Viele Gesamt- und Normalarbeitsverträge garantieren beispielsweise einen Urlaubsanspruch, der über vier Wochen liegt. Die Wochenarbeitszeit liegt bei durchschnittlich 40 Stunden. Pro Arbeitstag dürfen nicht mehr als zwei Überstunden gemacht werden, die möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden sollen. Ansonsten gibt es für Überstunden einen Lohnaufschlag von 25 Prozent.

Im Schweizer Arbeitsrecht ist meist nur eine Probezeit von einem Monat vorgesehen. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen zum Ende der Arbeitswoche gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Frist für eine ordentliche Kündigung abhängig von der Zeit der Beschäftigung. Einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wie in Deutschland gibt es in dieser Form in der Schweiz nicht.

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