Reportage "Arbeiten im Ausland" (Arbeiten in Großbritannien)
Die Praxis
Bei der Jobsuche können England-Begeisterte Arbeitnehmer genauso wie in Deutschland vorgehen. In jeder größeren Stadt gibt es die Arbeitsämter (Jobcenter), die Arbeit Suchende unterstützen, sowie private Vermittlungsagenturen (Employment Agencies/ Personnel Consultants).
Die regionale und überregionale Tagespresse sowie diverse einschlägige Wochenzeitschriften ("The Guardian", "The Independent", "The Daily Telegraph", "The Times", "The Economist" und "The Financial Times") offerieren Stellenangebote für höher qualifizierte Bewerber.
Ist erst einmal ein interessantes Angebot gefunden, geht es darum, den potenziellen Arbeitgeber auf sich aufmerksam zu machen. Dazu gehört das obligatorische einseitige Bewerbungsanschreiben in möglichst perfektem Englisch und ein tabellarischer Lebenslauf (beginnend mit den aktuellsten Daten).
Neuere Zeugnisse und Diplome machen nur Sinn, wenn sie zuvor ins Englische übersetzt wurden. Dabei sollte auch daran gedacht werden, dass die englische Notengebung nicht mit der deutschen übereinstimmt.
Sollten Sie mit Ihren Unterlagen das Interesse des Arbeitgebers geweckt haben, wird er Ihnen einen weiteren Personal-Fragebogen zusenden und Sie daraufhin zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
In den meisten Betrieben werden 37,5 bis 40 Stunden pro Woche gearbeitet, einer bis zwei Tage pro Woche sind frei. Der Urlaubsanspruch beträgt im Allgemeinen vier Wochen pro Jahr. Es gibt einen gesetzlichen Mindeststundenlohn, der für mindestens 18-Jährige bei 3,80 Pfund pro Stunde und für mindestens 22-Jährige bei 4,50 Pfund liegt. Die genauen Konditionen sind in einem Arbeitsvertrag auszuhandeln. In London kann bedingt durch höhere Lebenshaltungskosten auch mehr Geld verlangt werden. Die niedrigeren Löhne werden teilweise durch geringere Steuer- und Sozialabgaben aufgefangen.
Eine Erwerbstätigkeit ist auch in Großbritannien sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer lassen sich beim örtlichen Sozialamt (Department of Social Security) registrieren und bekommen ihre Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number). Diese muss dem jeweiligen Arbeitgeber mitteilt werden. Wer unter 67 Pfund die Woche verdient, bleibt sozialversicherungsfrei.
Als Arbeitnehmer/in in Großbritannien nehmen Sie kostenlos am staatlichen Gesundheitssystem (National Health Service) teil und benötigen keine eigene Krankenversicherung. Zusatzversicherungen – beispielsweise für ein Krankenhaustagegeld – können aber nicht schaden, manche Arbeitgeber zahlen hierfür einen Zuschuss.
Bevor Sie eine Arbeit in Großbritannien annehmen, achten Sie bitte darauf,
dass Sie über einen gültigen EU-Pass oder Personalausweis verfügen;
dass Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verstehen und beispielsweise wissen, wann und wie der Lohn ausgezahlt wird;
dass Sie wissen, welche Vorkehrungen für die Reise Sie treffen müssen und wer für Ihre Reisekosten aufkommt (Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber);
dass Sie sich eine Unterkunft besorgt haben;
dass Sie sich über das Thema Krankenversicherung informiert haben (Form E111);
dass Sie genug Geld haben, um über die Runden zu kommen, bis Sie Ihren Lohn ausgezahlt bekommen, oder um nötigenfalls nach Hause zurückzukehren.


