Reportage "Arbeiten im Ausland" (Arbeiten in Frankreich)
Die Praxis
Natürlich gibt es auch private Arbeitsvermittler, die aber weniger für Berufsanfänger tätig werden. Und die Stellenanzeigen der überregionalen Zeitungen Le Figaro, Le Monde, L'express, Courrier Cadre (Empfehlenswert!) und Carrières & Emplois (Wochenzeitung mit Stellenanzeigen). Übrigens: Selbst ein Stellengesuch aufzugeben ist in Frankreich etwas unüblich, Eigenbewerbungen dagegen sind gang und gäbe.
In Frankreich sind die Gehälter etwas zehn bis 15 Prozent niedriger als in Deutschland - aber auch die Sozialbeiträge. Also bleibt alles beim Alten. Es existieren in Frankreich zwar keine gesetzlichen Vorschriften über das Abfassen von Arbeitsverträgen, doch ist auch hier die Schriftform üblich. Fast immer wird in Arbeitsverträgen auf geltende Tarifverträge hingewiesen - wie schon erwähnt, Frankreich liebt gesetzliche Regelungen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden - aber es wird fast immer erwartet, dass unentgeltlich mehr gearbeitet wird.Urlaubsanspruch: 25 Tage plus zwölf gesetzliche Feiertage - aber als Berufsanfänger hat man im ersten Jahr null-komma-nix an gesetzlichem Urlaubsanspruch.
Alle EU-Arbeitnehmer erhalten in Frankreich eine Sozialversicherungskarte, mit der sie den gleichen sozialen Schutz genießen und den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen wie die Einheimischen. Es gibt Kranken-, Mutterschafts- und Invaliditätsversicherung. Zwischen der BRD und Frankreich gibt es jedoch ein Abkommen, nach dem es möglich ist, für eine begrenzte Zeit die eigene Sozial- und Krankenversicherung beizubehalten.
Und durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern ist geregelt, dass Arbeitnehmer nur in dem Land Steuern zahlen, in dem sie auch ihr Geld verdienen.


