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Reportage "Arbeiten im Ausland" (Arbeiten in Belgien)

Arbeiten in Belgien

Die Praxis

Die belgische Arbeitsverwaltung ist in drei regionale Behörden gegliedert: * VDAB (Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding) für die Region Flandern,
* FOREM (Formation emploi) für die Region Wallonien einschließlich des Gebiets der deutschsprachigen Gemeinschaft und
* ORBEM/BGDA (Office régional bruxellois de l?emploi/Brusselse Gewestelijke Dienst voor Arbeidsbemiddeling) für die Region Brüssel.

Die regionale und überregionale Tagespresse sowie diverse einschlägige Wochenzeitschriften ("The Guardian", "The Independent", "The Daily Telegraph", "The Times", "The Economist" und "The Financial Times") offerieren Stellenangebote für höher qualifizierte Bewerber.

Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes können ohne ein Visum zu besitzen nach Belgien reisen, und ohne Arbeitserlaubnis jede beliebige Arbeit annehmen. Nach drei Monaten Aufenthalt muss eine formale Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die aufgrund geltenden Gemeinschaftsrechts unproblematisch erteilt wird. Die übliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.

Überstunden müssen höher entlohnt werden. Am Sonntag ist das Arbeiten nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt. Die Arbeitszeit darf jedoch sechs Stunden nicht überschreiten. Für Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr tätig waren, gilt der gesetzlich vorgegebene Jahresurlaub von 24 Tagen. Darüber hinaus gibt es zehn gesetzliche Feiertage. Es besteht Sozialversicherungspflicht.

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